2000
22. November 2000
Öffentliche Mitgliederversammlung des Vereins Pro Schwerin e.V. zum Thema „Das Schweriner Schlossensemble“
EIN ERBE FÜR DIE WELT - Unter diesem Motto wirbt der Welterbe Schwerin Förderverein für die Akzeptanz und die Begeisterung bei den Menschen für das Residenzensemble und seine Anerkennung als WELTERBE DER UNESCO. Seit 2014 steht das Residenzensemble Schwerin auf der Liste der Bundesrepublik Deutschland zur Bewerbung um den Titel als Welterbe-Stätte der UNESCO – und wir aus Mecklenburg und Vorpommern sind infiziert von der Idee eines vierten Welterbe-Titels in unserem Land.
Öffentliche Mitgliederversammlung des Vereins Pro Schwerin e.V. zum Thema „Das Schweriner Schlossensemble“
Beschluss der Stadtvertretung
Landtagsbeschluss zum „Schlossensemble Schwerin“
Aufnahme des „Residenzensembles Schwerin – Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ in der Tentativliste durch KMK
Nominierungsdossier Entwurf
Fortschreibung Nominierungsdossier
Abgabe zur Vorprüfung
Einreichung beim Welterbekomitee der UNESCO
Entscheidung durch die UNESCO
Damit die Idee - Welterbe Schwerin - Wirklichkeit wird, sind alle gefragt, daran mitzuwirken. Engagement, Begeisterung, ideelle und finanzielle Unterstützung – das ist es, was die Stadt jetzt braucht. Denn natürlich reichen die öffentlichen Gelder nicht völlig aus, um alle diese Potenziale zu entwickeln, um dem Welterbe-Status zu entsprechen.
Engagierte Bürgerinnen und Bürger werden ebenso gesucht wie Großsponsoren, die mit ihrem finanziellen Zutun dafür sorgen, dass das Schweriner Erbe für die Welt seine exzellenten Potenziale so ausbauen kann, dass in einigen Jahren der Titel: Welterbestätte der UNESCO, Wirklichkeit wird.
Um über die reichen Erfahrungen und den pragmatischen wie den historischen Sachverstand externer Wissenschaftler im Vorfeld der Bewerbung zu verfügen, haben die Partner in der Bewerbung um den Titel der UNESCO, der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie die Landeshauptstadt Schwerin, sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den einmal jährlich tagenden Beirat berufen.
Prof. Dr. Kornelia von Berswordt-Wallrabe, Schwerin, Prof. Dr. Stefan Breitling, Bamberg, Prof. Dr. Susanne Deicher, Wismar, Prof. Dr. Kilian Heck, Greifswald, Prof. Dr. Marcus Köhler, Dresden, Dr. Brigitta Ringbeck, Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Schuster, Cottbus
Die Aufnahme in die Liste des UNESCO-Welterbes ist eine weltweit begehrte Auszeichnung, die nach strengen Kriterien verliehen wird. Das Residenzensemble Schwerin dokumentiert in herausragender Weise die Kunst des Historismus und veranschaulicht die Spätphase der höfischen Kultur des 19. Jahrhunderts in Europa. Mit seinem Wasserschloss auf einer natürlichen Insel stellt es einen Höhepunkt europäischer Schlossbaukunst des 19. Jahrhunderts.
Echtheit und Unversehrtheit der Zeugnisse der Architektur und Landschaftsgestaltung sind weltweit beispiellos und sollen durch den Erwerb des Welterbe-Titels im Einklang mit der weiteren wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung von Stadt und Region für künftige Generationen erhalten werden.
Ja. Der Titel „UNESCO-Welterbe“ birgt ein erhebliches Potential. Er ist weltweit bekannt und genießt ein sehr hohes Ansehen. Von anderen Welterbestätten in Auftrag gegeben Regionalmarketingstudien haben gezeigt, dass die Regionen konkret von dem Titel profitieren werden, wenn man das Potential richtig nutzt.
Zu erwarten sind:
Welterbe als „Lokomotive für den Denkmalschutz“
Steigerung der Touristenzahlen
Imagegewinn durch den Kultur und Wirtschaft indirekt profitieren sowie Steigerung der lokalen und regionalen Identität
Vorteile:
Kunst- und Kulturangebote
Lebendige Innenstadt
Gastronomische Vielfalt
Sicherung von Arbeitsplätzen
Nachteile:
Überfüllte Straßen
Schlechte Parksituation
Verkehrsbelastung
Lärmbelästigung
Nein. Die oft geäußerte Angst vor der „Käseglocke“ ist unbegründet. Das „Schweriner Residenzensemble“ wird kein Museum. Das UNESCO- Schutzgut (Kernzone) umfasst 1,27% der Fläche des gesamten Schweriner Stadtgebiets.
Fläche Schwerin gesamt: 13.000 ha
Altstadt: 77 ha
Paulsstadt: 96 ha
Fläche Nominierungsgebiet: 165 ha
Schutzgut Komponente 1: 135 ha
Schutzgut Komponente 2: 34 ha
Fläche Pufferzone: 2.922 ha
Gesamtareal: 3.087 ha
Nein. Mit der Auszeichnung sind keine zusätzlichen Rechtsvorschriften verbunden. Es gilt allein bestehendes Bundes- und Landesrecht. Alle ausgewählten Objekte der Kernzone stehen bereits unter Denkmal- oder Naturschutz. Bestehende Privatrechte und Besitztümer werden nicht angetastet.
Der Eintrag als Weltkulturerbe hat keine stärkeren rechtlichen Auswirkungen, als der jetzt schon bestehende Denkmalschutz vorsieht „Es wird nicht schlimmer.“ Matthias Pfeil, Generalkonservator Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege.
Darüber hinaus verlangt die UNESCO eine regelmäßige Berichterstattung über den Zustand der Welterbestätte, über Erhaltungsmaßnahmen und über die Öffentlichkeitsmaßnahmen in diesem Bereich.
Aspekte, wodurch eine ernste und spezifische Gefahr für den Erhalt einer Welterbestätte entstehen könnten:
Baumaßnahmen und Entwicklungsprojekte
Transportinfrastruktur
Serviceinfrastruktur
Umweltverschmutzung
Nutzung biologischer Ressourcen
Ressourcenabbau
Lokale Umweltbedingungen
Soziale, Kulturelle Nutzung der Erbestätte
Menschliche Aktivitäten (illegale Nutzung, Konflikte etc.)
Klimawandel und extreme Wetterereignisse
Ökologische oder geologische Katastrophen
Nein. Die Kontrolle der UNESCO bezieht sich allein auf den dauerhaften Erhalt und Schutz des Welterbes. Für alle baulichen und planerischen Maßnahmen im Welterbegebiet gilt allein nationales Denkmal-, Bau- und Planungsrecht.
Nur bei größeren Eingriffen in das Welterbe muss die UNESCO vorab informiert und ggf. um Zustimmung gebeten werden. Zahlreiche Beispiele weltweit belegen, dass moderne Entwicklungen im Einklang mit dem Welterbe möglich sind.