Bewerbungsprozess

Residenzensemble Schwerin

Im Nordwesten Mecklenburg-Vorpommerns befindet sich das hervorragend erhaltene sowie funktionell und baulich differenzierte Residenzensemble Schwerin. Es zeigt eine komplexe Residenzinfrastruktur mit individuellen Gebäuden für Regierung, Verwaltung, Kultur, Bildung, sakrale Funktionen, Militär und Hoflieferanten.

Seit 2014 war das Schweriner Residenzensemble auf der deutschen Tentativliste für das UNESCO Welterbe. In 2023 wurden die offiziellen Bewerbungsunterlagen in Paris beim Nominierungskomittee der UNESCO eingereicht und am 27. Juli 2024 war es dann soweit: Das Residenzensemble Schwerin wurde in die UNESCO Welterbeliste aufgenommen.

UNESCO Anforderungen

Für die Aufnahme auf die UNESCO Welterbeliste müssen Stätten einen außergewöhnlichen universellen Wert nachweisen, der mindestens ein Kriterium der UNESCO erfüllt. Die Nominierung des Residenzensembles Schwerin erfolgt unter Kriterium (iii) und (iv). Das Residenzensemble ist zum einen ein Zeugnis für die untergegangene Kultur und Tradition des Hauses Mecklenburg-Schwerin und gleichzeitig ein Musterbeispiel für eine deutsche Residenz mit Planungsbeginn im 18. und Ausbau im 19.Jahrhundert. Als komplexes architektonisches Ensemble repräsentiert es monarchische Symbolik, religiöse Legitimierung, Staatsverwaltung, militärische Funktionen und höfische Infrastruktur. Dabei ist das Ensemble durch eine kontinuierliche Entwicklung der unterschiedlichen Baustile vom Barock über den Historismus zur frühen Moderne geprägt.

 

 

  • 2000 Der Verein Pro Schwerin e.V. setzt sich für eine Welterbe-Bewerbung für das Schweriner Schloss ein
  • 2001 Die Stadtvertretung Schwerins beschließt die Welterbe-Bewerbung zu unterstützen
  • 2007 Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Unterstützung der Bewerbung
  • 2007-2013 Recherchen und Austausch zum „Schlossensemble Schwerin“
  • 2014 Aufnahme des Residenzensembles Schwerin auf die deutsche Tentativliste
  • 2015 Gründung des Fördervereins Welterbe Schwerin e.V.
  • 2015 Einberufung eines wissenschaftlichen Beirates zum Residenzensemble Schwerin
  • 2015-2019 Fachlicher Austausch zum Residenzensemble Schwerin und dem Gedanken einer Kulturlandschaft, 
    u. a. bei fünf Tagungen in Schwerin
  • 2020 Etablierung einer Stabsstelle Welterbe-Bewerbung bei der Landeshauptstadt Schwerin als Antragsteller
  • 2020-2023 Erarbeitung der Antragsunterlagen bestehend aus Nominierungsdossier und Managementplan sowie Übersetzung der Antragsunterlagen
  • Februar 2023 Abgabe der Bewerbung bei der UNESCO in Paris
  • 27. Juli 2024 Entscheidung über die Nominierung des Residenzensembles Schwerin für die UNESCO Welterbe-Liste durch die UNESCO Kommission
     
  • Ziel erreicht - Jetzt geht es um die Bewahrung des Erbes für die Welt
     

Weitere Informationen zur Welterbe-Bewerbung finden sich unter www.welterbe-bewerbung-schwerin.de.

Wesentliche Stationen auf dem Weg zum Welterbe-Status

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